

Nachweis von Störungen des Kauapparates und seinen Funktionen auf reproduzierbare Weise. Das heißt,auch
bei wiederholter Untersuchung oder Untersuchung durch verschiedene Zahnärzte wird immer die gleiche
Diagnose gestellt. Die computergestützt und mit aufwändigen elektromechanischen Sensoren erhobenen Informationen lässt eindeutige Diagnosen zu. Damit werden auch Krankheitsursachen eindeutig bestimmbar.
Ein ärztlich erstellter IPR-Befund (Diagnose) leitet zu einer rational begründeten, medizinisch wirksamen
Behandlung über (Therapie). Diese setzen Zahnarzt und – bei Versorgung mit Zahnersatz – auch Zahntechniker-
meister praktisch um.
Die IPR-Diagnostik erlaubt es, Erfolg oder Misserfolg bei der Behandlung von Funktionsstörungen des Kauapparates über Wochen, Monate oder Jahre hinweg zu erfassen und zu dokumentieren (Verlaufskontrolle).
IPR erlaubt auch die Kontrolle aller vom Zahnarzt durchgeführten Maßnahmen. Wird z. B. ein Zahn überkront,
kann die IPR-Untersuchung mögliche – positive oder negative – Auswirkungen auf Funktionen des Kauorgans
identifizieren.
Wann sollte eine IPR-Vermessung durchgeführt werden?
Die elektronische Bissregistrierung mit dem IPR-System (instrumentelle Funktionsprüfung des Kauorgans) ist medizinisch ratsam bei Patienten mit
chronischen Beschwerden des Kiefergelenks (z. B. Gelenkknacken, Gelenkschmerzen beim Kauen),
häufigen Kauschmerzen im Zahn- und Kieferbereich, häufigem Zähneknirschen,
bei vom Kauorgan ausgehenden Beschwerden in den Bereichen Gesicht, Nacken oder Kopf (z. B. Gesichts-
Nervenschmerzen, Spannungskopfschmerz, Migräne, Ohrgeräusche).
Als Teil vorbeugender Zahnmedizin ist die IPR-Diagnostik und -Verlaufskontrolle bei beschwerdefreien Personen z. B. dann empfehlenswert, wenn folgendes geplant ist:
>> teilweiser oder vollständiger Zahnersatz
>> kieferorthopädische Eingriffe
>> aufwändige ästhetisch-zahnmedizinische Maßnahmen
>> Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die instrumentelle Funktionsdiagnostik nicht! Medizinisch notwendige
>> Therapien, die aus der Untersuchung folgen, werden jedoch übernommen (z. B. eine mehrmonatige Schienen-
>> Behandlung).